Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. VERANTWORTLICHKEITEN – a) TOUSSINI-circus mobile (im Folgenden kurz T-cm genannt) führt für den Auftraggeber die jeweils vertraglich vereinbarten Leistungen durch. Als verantwortlicher Veranstalter und Organisator tritt hierbei für Training, Proben, Aufführung(en), Vorbereitungen, Auf- und Abbau der Auftraggeber auf. b) Für die ordnungsgemäße Anmeldung und Durchführung der gesamten Veranstaltung nebst Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, ggf. baupolizeilicher Abnahmen, Gewährleistung des Personen- und Objektschutzes durch 1. konkrete Maßnahmen und 2. entsprechende Versicherungen, und ggf. GEMA-Anmeldung zeichnet der Auftraggeber verantwortlich. c) Der Auftraggeber gewährleistet dem T-cm-Team und/oder eventuell beauftragten Fremdanbietern und/oder Subunternehmern durchgehend freien Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten für die gesamte Veranstaltungsdauer einschließlich der ggf. einen oder mehrere Tage davor-/danachliegenden Auf- und Abbauzeiten. d) Der Auftraggeber stellt ausreichenden Versicherungsschutz aller Teilnehmer und des Materials sicher und prüft vor Veranstaltungsbeginn, ob evtl. bestehende Versicherungsverträge ausreichen, bzw. ob Erweiterungen notwendig sind. Ist der Auftraggeber eine staatliche oder private Schule, oder werden die Leistungen von T-cm an einer solchen durchgeführt, handelt es sich bei der Durchführung um eine schulische Veranstaltung. Der Auftraggeber gewährleistet in diesem Fall, dass die Leistungen und das Material von T-cm unter den Unfall- und/oder Haftpflichtversicherungsschutz schulischer Veranstaltungen fallen, bzw. sorgt ggf. für Erweiterung des bestehenden Schutzes. Der Auftraggeber bestätigt in diesem Falle weiters, dass die Veranstaltung lehrplanrelevant ist, im Rahmen des Regelunterrichtes stattfindet und unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dient. Subunternehmer, Drittanbieter, Aushilfskräfte und/oder andere (auch speziell und allein für diese Durchführung und/oder für eine darauf bezügliche Rahmenveranstaltung von der Schule gebuchte) Veranstaltungshelfer, Trainer und/oder Pädagogen werden von T-cm in die Leistungsdurchführung integriert, die Schule bleibt jedoch direkter Auftraggeber und (schriftlicher oder mündlicher) Vertragspartner der Personen und/oder Institutionen, bleibt Veranstalter und zeichnet für Rechnungsempfang und -ausgleich verantwortlich. Ein direkter Rechnungsausgleich durch Dritte (z.B. bei Sponsoring, Förderung o.Ä.) kann dem Auftraggeber nach Absprache und im Einvernehmen sowie unter Berücksichtigung der und in Übereinstimmung mit den jeweiligen Vereinbarungen und den AGB gestattet werden.
  2. AUF-/ABBAU – a) Der Aufbau der Requisiten durch das T-cm-Team erfolgt vor Projektstart der Teilnehmer, ggf. am Vorabend, der Abbau normalerweise direkt nach Projektende, evtl. erst am Folgetag. b) Bei Buchung des Indoor-Spezialzeltes sind außerdem die vertraglich festgelegten Mindestvoraussetzungen der Halle und die Helferregelung zu beachten. Der Aufbau des Zeltes erfolgt i.d.R. am zweiten Projekttag nachmittags, nach Absprache zu einer anderen Zeit. Für Auf- und Abbau vereinbarte Helfer des Auftraggebers müssen durchgehend und bis zum Abschluss der Arbeiten – auch bei Verzögerungen – verfügbar sein; es ist T-cm vorbehalten, andernfalls für kostenpflichtigen Ersatz zu sorgen und/oder den dem T-cm-Team entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Für Auf- und Abbau des Zeltes muss ein sauberer (staubfreier, trockener) Untergrund vorhanden sein. c) Die Ausschaltung vorhandener Brandmeldeeinrichtungen und/oder automatischer Löschanlagen (Sprinkleranlagen) ist wegen des Einsatzes von Bühnennebel vom Auftraggeber auf eigenes Risiko rechtzeitig zu veranlassen/zu beantragen und/oder durchzuführen. Der Auftraggeber trägt Schäden/Folgekosten/Feuerwehr-Einsatzkosten oder Ähnliches bei Unterlassung der Abschaltung.
  3. EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG – a) Am ersten Tag (nachmittags oder ggf. abends) ist die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung für die am Projekt teilnehmenden Lehrer (ggf. auch Eltern oder andere Helfer) verpflichtend. Die Helfer (Lehrer, Eltern, weitere Helfer) werden in die grundlegenden Sicherheitsregeln eingeführt, ferner wird das Projekt durchgesprochen, die Aufgaben verteilt und die dafür nötigen zirkuspädagogischen Techniken geübt. Die Teilnahme der Helfer an Projekt und Aufführung(en) sowie ggf. Auf- und Abbau soll kontinuierlich und durchgängig sein und setzt die Teilnahme an der Einführungsveranstaltung voraus. b) Der Projektstart mit den Teilnehmern liegt zeitlich vor der Einführungsveranstaltung und enthält schon die wesentlichsten Elemente von dieser. Auch an jenem ist die Teilnahme der Helfer verpflichtend.
  4. STORNOBEDINGUNGEN – a) Die Stornobedingungen im Einzelnen sind der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung zu entnehmen. b) Falls vertraglich für konkrete einzelne Fälle nicht anders geregelt, gilt allgemein: Ein Ausfall, eine Absage oder eine sonstige Undurchführbarkeit der Veranstaltung aufgrund des Wetters, wegen Krankheit, wegen Terminverschiebung, wegen Quarantäne-Maßnahmen (wie z.B. Schulschließungen, Ausgangssperren, Verkehrseinschränkungen oder anderen) oder aus allen anderen Gründen, die sich der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers entziehen (wie z.B. technische und/oder logistische Probleme beim Schülertransport, im öffentlichen Verkehrswesen, bei der Kommunikation zwischen Auftraggeber und z.B. Teilnehmern/Mitarbeitern/Angestellten/Lehrern/Eltern/Helfern und zwischen allen weiteren Beteiligten durch z.B. Interneteinschränkungen, Cyber-Angriffe, Netzausfälle, Strom-/Gas-/Wasserausfall, Versorgungsengpässe aller Art und allen weiteren), gelten als Stornierung im Sinne der betreffenden vertraglichen Regelung.
  5. HAFTUNG – a) T-cm haftet für durch das T-cm-Team verursachte Schäden beim Auftragnehmer und/oder bei Dritten bis zur Höhe der jeweils tatsächlich gezahlten Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. b) Der Auftraggeber (Veranstalter) gewährleistet die Sicherheit für Mitarbeiter und Material von T-cm und haftet für durch Teilnehmer, Helfer, Besucher oder andere verursachte Schäden an Ausrüstung, Zelt, Indoor-Zelt, Licht-, Video-, Foto-, Tontechnik, Instrumenten, Maschinen, Werkzeugen, Fuhrpark und sämtlichen sonstigen, auch privaten Gegenständen von T-cm  und/oder beauftragten Subunternehmern durch Verschmutzung, Beschädigung, unsachgemäße Behandlung, Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen. c) Alle Angaben zu T-cm-Leistungen auf der Webseite und in den T-cm-Angeboten sind allgemein, unverbindlich, freilassend, nicht einklagbar und erheben keinen Anspruch auf Aktualität, inhaltliche Richtigkeit oder Fehlerfreiheit. d) T-cm haftet nicht für allgemeine und/oder unverbindliche Angebote und/oder Angaben auf der Webseite, in E-Mails, in E-Mailanhängen, oder in sonstiger, auch mündlicher Form. Allein ausschlaggebend für die Projektdurchführung sind die konkreten, auf das jeweilige Projekt bezogenen schriftlichen Absprachen, wie sie in der Durchführungsvereinbarung festgehalten sind und/oder per E-Mail, Fax oder sonst schriftlich vorliegen. e) Änderungen, Umstellungen oder Streichungen durch T-cm im Projektablauf, in Ausstattung, Personalauswahl, Requisite, inhaltlichen Angeboten, Kostüm, Live-Musik, Zelt oder sonstigen – auch schriftlichen – Vereinbarungen sind auch kurzfristig, bzw. in der laufenden Arbeit möglich und nicht schadenersatzpflichtig oder sonst rechtlich anfechtbar, solange die Projektdurchführung dadurch nicht insgesamt unmöglich gemacht wird.
  6. DATENSCHUTZ – Kundendaten und -informationen jedweder Art werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Datenschutz hat bei T-cm oberste Priorität! Einer Nutzung der Kontaktdaten zur Kommunikation/Information (“Zirkusbrief”) zwischen T-cm und (potentiellen) Auftraggebern wird durch Eintrag der Daten in T-cm-Formulare oder durch sonstige Bekanntgabe an T-cm zwar widerruflich zugestimmt, die Zustimmung kann jedoch jederzeit frist- und formlos widerrufen werden.
  7. COPYRIGHT – a) Dem Auftraggeber durch T-cm ausdrücklich zur Verfügung gestellte Bild-, Ton- und/oder Textdaten dürfen durch den Auftraggeber widerruflich eingesetzt und zu Publikations- und Werbezwecken auch an Dritte weitergegeben werden. Jede Nutzung der Daten (auch durch Dritte) muss dabei stets in unmittelbar erkennbarem Zusammenhang mit T-cm und dem betreffenden Projekt stehen. b) T-cm darf jeden Teil der Veranstaltung technisch auf Datenträgern aller Art festhalten und nach belieben verwenden. T-cm hat Anspruch auf Kopien jeglichen Bild-, Ton- und Textmaterials, das im Zusammenhang mit T-cm und dem jeweiligen Projekt (auch durch Zuschauer, Eltern, Lehrer, Presse etc.) entsteht, und behält sich vor, dieses Material ohne Einschränkung des Ortes, des Raumes oder des sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs zu verbreiten. T-cm darf einer Verwendung des im Zusammenhang mit dem Projekt und der Zusammenarbeit mit T-cm entstandenen Bild-, Ton- und Textmaterials (auch durch Dritte) jederzeit wiedersprechen und eine Veröffentlichung einschränken oder untersagen. Durch einen von T-cm beauftragten Drittanbieter eventuell entstehendes professionelles Film-/Fotomaterial kann den Teilnehmern über den Auftraggeber angeboten und von ihnen über den Auftraggeber bestellt werden. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. c) Das durch Teilnehmer, Eltern, Lehrer, Zuschauer und andere im Zusammenhang mit T-cm und dem jeweiligen Projekt entstandene Ton-, Film-, Foto-, Text- und Videomaterial wird T-cm unmittelbar nach Projektende unaufgefordert als dem Original gleichwertige Kopie zur Verfügung gestellt. Der Erstellung vorgenannten Materials während des Projektes darf durch T-cm jederzeit widersprochen und Aufnahmen aller Art untersagt werden. d) Der Auftraggeber bestätigt durch Vertragszeichnung das Einverständnis der ggf. betroffenen Parteien (z.B. der Kursteilnehmer) zu den Punkten 7. a) bis c). Eine entsprechende Einverständniserklärung der potentiell Betroffenen liegt ihm vor. Bilddaten werden unter Berücksichtigung des KUG erhoben und verwendet, ein Widerruf der abgebildeten Personen ist nachträglich nicht möglich. Eventuell entstehende Kosten/Strafen durch Widerruf/Klage und/oder notwendige Änderungen an Digitalen- oder Printdaten in denen das Material verarbeitet ist und/oder Kosten für die Neuerstellung gleichwertiger Daten trägt bei nicht vorliegendem Einverständnis der Teilnehmer der Auftraggeber, wenn ihm dieses entgegen der Vereinbarungen mit T-cm nicht vorliegt. e) Alle in der Projektarbeit durch und mit T-cm entwickelten und mitgeteilten Ideen, wie Nummernabläufe, Sketche, Dramaturgien, Choreographien, Regieanweisungen, Techniken, technische Ideen (z.B. Zaubern, Fakire etc.) bleiben geistiges Eigentum von T-cm und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung verwendet oder weitergegeben werden. T-cm behält sich jederzeit ein Widerspruchsrecht, betreffend die Verwendung der unter 7. e) genannten Punkte, vor.
  8. REFINANZIERUNG – Die Errechnung des Refinanzierungspotentials durch Eintritt und Catering ist ein kostenloser Service von T-cm und schließt mögliche Sponsorengelder, Fördermittel etc. noch NICHT mit ein. Der errechnete Betrag geht von langjährigen Erfahrungswerten im Verkauf von Eintrittskarten, Essen und Getränken aus und beschreibt eine realistische Untergrenze, es kann aber u.U. deutlich mehr erwirtschaftet werden. Eine Haftung ist dennoch ausgeschlossen, da der Betrag von Unwägbarkeiten abhängen, und daher durch T-cm nicht garantiert werden kann. Weitere Refinanzierungsmöglichkeiten sind vorhanden und können auf Wunsch in der Projekt-Feinplanung mit dem T-cm-Büro erarbeitet werden.
  9. PROJEKTGUTSCHEINE – Gutscheine aus den T-cm-Gutscheinprogrammen können ab der Veröffentlichung bis zum jeweils angegebenen Endtermin bei der ersten Anfrage angegeben werden. Die Gültigkeit bleibt dann erhalten, auch wenn der Vertragsabschluss zeitlich nach dem Ende des Gutscheinprogrammes liegt. Vor diesem Zeitraum bereits bestehende Anfragen sind ausgeschlossen. Gutscheine sind nur einmal gültig. Pro Projekt-/Eventbuchung ist nur ein Gutschein zugelassen. Gutscheine sind generell nur für Schulprojekte oder Teamevents ab jeweils 100 Teilnehmern und einem Netto-Buchungswert ab 3.000,- € einlösbar. Der Gutschein-Anspruch muss vor der Vertragsunterzeichnung angekündigt sein um berücksichtigt werden zu können. Die Entscheidung bezüglich der Anerkennung des Gutschein-Anspruches liegt allein bei T-cm. Eine Anerkennung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Der Rechtsweg ist nach § 762 BGB et al. ausgeschlossen.
  10. ZAHLUNG – a) Die Bezahlung des vertraglich (auch formlos oder mündlich) vereinbarten Veranstaltungspreises durch den Auftraggeber (AG) erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – bis spätestens 5 Tage nach Rechnungserhalt. b) Die Rechnung kann in mehrere Teilrechnungen und -beträge aufgeteilt, im  Veranstaltungszusammenhang stehende Subunternehmer- und/oder Fremdanbieterforderungen können dem AG ggf. direkt in Rechnung gestellt werden. c) Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung nach Projektabschluss, nach Vereinbarung erfolgt sie über den Gesamt- oder einen Teilbetrag auch davor.
  11. STREITSCHLICHTUNG – a) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. b) Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum. c) Wir sind weder willens noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  12. RECHTSGELTUNG, GERICHTSSTAND – a) Es gilt für die Geschäftsverbindungen der Parteien ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts. b) Der Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen wird ausschließlich durch den Meldeort des Auftragnehmers (22880 Wedel) bestimmt. c) Diese Vereinbarung zum Gerichtsstand gilt sowohl für Vertragspartner aus dem Inland als auch aus dem Ausland.
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